1. AGB Gruppenbuchungen
1.1. Definition
1.2. Geltungsbereich
1.3. Anmeldung und Vertragsabschluss
1.4. Preis und Preisänderung
1.5. Zahlungsmodalitäten
1.6. Leistungen
1.7. Leistungsänderungen
1.8. Rücktritt
1.9. Nutzung durch Dritte
1.10. Vorzeitige Abreise des Vertragspartners
1.11. Zwischenzeitliche Vertragsbeendigung
1.12. Regeln
1.13. Gewährleistung und Abhilfe, Mitwirkungspflicht
1.14. Haftung
1.15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
1.16. Änderungsvorbehalt
1.17. Datenschutz
1.18. Verbraucherschlichtung
1.19. Schlussbestimmungen
2. AGB Ferienhaus- und Zimmervermietung
2.1. Definition
2.2. Geltungsbereich
2.3. Mieterkreis
2.4. Anmeldung und Vertragsabschluss
2.5. Preis und Preisänderung
2.6. Zahlungsmodalitäten
2.7. Leistungen
2.8. Leistungsänderungen
2.9. Rücktritt
2.10. Nutzung durch Dritte
2.11. Vorzeitige Abreise des Vertragspartners
2.12. Zwischenzeitliche Vertragsbeendigung
2.13. Regeln
2.14. Zusätzliche Mietbedingungen
2.15. Gewährleistung und Abhilfe, Mitwirkungspflicht
2.16. Haftung
2.17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
2.18. Änderungsvorbehalt
2.19. Datenschutz
2.20. Verbraucherschlichtung
2.21. Schlussbestimmungen
3. AGB Sportkurse & Vermietung von Sportmaterial
3.1. Definition
3.2. Geltungsbereich
3.3. Kursteilnehmer- und Mieterkreis
3.4. Anmeldung
3.5. Zahlungsmodalitäten
3.6. Leistungen
3.7. Leistungsänderungen
3.8. Rücktritt
3.9. Mitwirkungspflicht
3.10. Sicherheit und Durchführungsbestimmungen
3.11. Sorgfaltspflicht
3.12. Haftung
3.13. Nutzung durch Dritte
3.14. Zusätzliche Kursbedingungen
3.15. Zusätzliche Vermietbedingungen
3.16. Änderungsvorbehalt
3.17. Datenschutz
3.18. Verbraucherschlichtung
3.19. Schlussbestimmungen
1. AGB GRUPPENBUCHUNGEN
1.1. DEFINITION
In diesen AGB zu den Gruppenbuchungen sind nachstehend aufgeführte Begriffe wie folgt zu verstehen:
Gruppenbuchung: Buchung durch einen Vertragspartner bzw. Anmelder als rechtsverbindliche Person, der im Namen der Gruppe auftritt und verantwortlich für sie handelt;
Gruppenangebot: Bündelung von Leistungen, die dem jeweils aktuellen Standardprogramm entsprechen oder einer individuell abgesprochenen Zusammenstellung;
Gruppe: die Gesamtzahl derer, die gemäß des Vertrags das Recht haben, das Gruppenangebot in Anspruch zu nehmen;
Gruppenmitglieder: diejenigen, die Teil der Gruppe sind;
Vertragspartner/Anmelder: Verantwortliche Person, die im Namen der Gruppe die Buchung und den Vertrag abschließt;
Unternehmer: Kappenstein/Kappenstein v.o.f. (Lifetime-Sport)
Unterkunft: die durch uns zugewiesene Form der Unterbringung;
vereinbarter Preis: die Vergütung eines Gruppenmitglieds, für die Leistungen des gebuchten Gruppenangebots;
Kosten: alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Gruppenbuchung bzw. des Gruppenangebots stehen;
Informationen: schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellte Daten zur Nutzung des Gruppenangebots;
Bestätigung: schriftliche oder elektronische Vereinbarung zum Zustandekommen eines Vertrages;
Rücktritt: die schriftliche Beendigung des Vertrages durch den Vertragspartner bzw. Anmelder vor dem Anreisedatum der Gruppenbuchung;
1.2. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gruppenbuchungen von Klassenfahrten, Sportcamps und Firmenincentives oder sonstigen Gruppenbuchungen zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
1.3. ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
Eine unverbindliche Vorreservierung gilt für 2 Wochen, falls keine andere schriftliche Absprache getroffen wurde. Diese Frist gilt auch für schriftliche und mündliche Angebote, die der Unternehmer dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss macht.
Der Vertrag kommt mit der beiderseitigen schriftlichen Bestätigung zwischen Vertragspartner und Unternehmer zustande. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Vertragspartner die dem Vertrag zugrunde liegenden Informationen schriftlich oder elektronisch zuzustellen.
Der Vertragspartner steht für die Vertragspflichten der weiteren Gruppenmitglieder ein.
Bei Klassenfahrten wird dem Vertragspartner empfohlen die Unterschrift des Schulleiters für die Anmeldung einzuholen.
1.4. PREIS UND PREISÄNDERUNG
Der Preis wird auf der Grundlage der zu dem Zeitpunkt geltenden Tarife vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt wurden.
Wenn nach Festlegung des vereinbarten Preises für den Unternehmer Zusatzkosten entstehen, können diese auch nach Vertragsabschluss im Bereich der gesetzlichen Zulässigkeit berechnet werden.
1.5. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine individuell abgesprochene Anzahlung in Höhe von maximal 30% des Buchungspreises pro Gruppenmitglied fällig. Diese ist vom Vertragspartner als Sammelbetrag auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen.
Die Restzahlung ist bis spätestens zwei Wochen vor Anreise zu bezahlen.
Bei Klassenfahrten ist, nach schriftlicher Absprache, eine Restzahlung bis zu 10 Tage nach Angebotsdurchführung möglich.
Die Zahlung ist in Euro zu leisten. Barzahlungen sind nur nach Absprache möglich.
Preisangaben in Angeboten gegenüber Unternehmen erfolgen stets als Netto-Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Um gegebenenfalls die Möglichkeiten einer Reverse-Charge Rechnung wahrzunehmen, ist der Vertragspartner angehalten seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schon bei der Buchung mitzuteilen.
Erfolgt die Anmeldung weniger als vier Wochen vor Buchungsdatum, so ist sofort der Gesamtbetrag zu überweisen.
Bei Gruppenangeboten mit ausgewiesener Mindesteilnehmerzahl ist der Unternehmer berechtigt bei Unterschreitung dieser, die Mindestteilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
1.6. LEISTUNGEN
Der durch den Unternehmer geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus den aktuellen Angeboten für Klassenfahrten, Sportcamps und Firmenincentives und sonstiger Gruppenbuchungen, die jederzeit im Internet unter www.lifetime-sport.com einsehbar sind, insofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind.
1.7. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Der Unternehmer behält es sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Website- oder Prospektangaben zu erklären, über die der Vertragspartner informiert wird.
Wird vor Buchungsbeginn bekannt, dass einzelne gebuchte Leistungen nicht erbracht werden können, so ist der Unternehmer zur Leistungsänderung berechtigt, falls er eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung anbieten kann.
1.8. RÜCKTRITT
Der Vertragspartner ist berechtigt jederzeit von seiner Buchung zurück zu treten.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Im Falle eines Rücktritts oder Nichtantretens des Vertragspartners, wird vom Unternehmer eine Entschädigung geltend gemacht. Diese berechnet sich gemäß den nachfolgenden Prozentsätzen aus dem vereinbarten Preis pro Gruppenmitglied, mindestens jedoch 70,00€ pro Gruppenmitglied bei Klassenfahrten und 50,00€ pro Gruppenmitglied bei Sportcamps, Firmenincentives oder sonstiger Gruppenbuchungen:
bis 90 Tage vor Reiseantritt 30%
89 Tage bis 60 Tage vor Reiseantritt 50%
59 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt 75%
29 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 90%
bei Nichtantritt 100%
Diese Regelung finden auch Anwendung, wenn einzelne Gruppenmitglieder zurücktreten oder die Gruppenbuchung ohne Kündigung nicht antreten.
Der Unternehmer behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern (insbesondere bei Klassenfahrten mit Beförderungsanteil) ,wenn er nachweisen kann, dass durch den Rücktritt höhere Aufwendungen entstanden sind als die entsprechend anwendbare Pauschale abdeckt.
Es bleibt dem Vertragspartner unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder nur geringere Kosten für den Unternehmer entstanden sind.
In diesem Zusammenhang empfiehlt der Unternehmer ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
1.9. NUTZUNG DURCH DRITTE
Die Nutzung der Gruppenunterkunft und des Gruppenangebots durch Dritte ist nur erlaubt, wenn der Unternehmer schriftlich seine Zustimmung dazu erteilt hat.
An die Erteilung der Zustimmung können Bedingungen gestellt werden, die im voraus schriftlich festgelegt werden müssen.
1.10. VORZEITIGE ABREISE DES VERTRAGSPARTNERS
Bei vorzeitiger Abreise hat der Vertragspartner den kompletten Preis pro Gruppenmitglied über den vereinbarten Zeitraum und das vereinbarte Gruppenangebot zu entrichten.
1.11. ZWISCHENZEITLICHE VERTRAGSBEENDIGUNG
Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen
a. wenn der Vertragspartner die Regeln aus dem Vertrag oder den zusätzlichen Informationen nicht einhält oder nur unzureichend erfüllt;
b. wenn Gruppenmitglieder den Unternehmer, seine Mitarbeiter oder andere Menschen wiederholt trotz Warnung belästigt oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in direkter Umgebung stört;
c. wenn Gruppenmitglieder gewalttätig gegen Einrichtungsgegenstände oder andere Menschen vorgeht;
Der Vertragspartner ist bei einer Kündigung durch den Unternehmer aufgrund vorstehend genannten Punkten verpflichtet an einer schnellen Räumung (innerhalb von 4 Stunden) und/oder einer alternativen Lösung mitzuarbeiten. Kommt der Vertragspartner seiner Räumungspflicht nicht nach, dann ist der Unternehmer berechtigt, die Unterkünfte auf Kosten des Vertragspartners zu räumen.
Bei vorzeitiger Abreise durch Räumung hat der Vertragspartner den kompletten Preis pro Gruppenmitglied über den vereinbarten Zeitraum und das vereinbarte Gruppenangebot zu entrichten.
1.12. REGELN
Der Vertragspartner und die Gruppenmitglieder sind verpflichtet, alle Regeln und Sicherheitsvorschriften die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Gruppenangebotes in Verbindung stehen und vom Unternehmer oder einem berechtigten Vertreter vorgegeben werden, strikt zu befolgen.
Der Vertragspartner und die Gruppenmitglieder sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass Dritte (Nicht-Gruppenmitglieder) sich nur in Absprache mit dem Unternehmer in der Gruppenunterkunft oder in unmittelbarer Nähe zur Gruppenunterkunft aufhalten und ebenfalls die für die Gruppe geltenden Regeln und Sicherheitsvorschriften einhalten.
1.13. GEWÄHRLEISTUNG UND ABHILFE, MITWIRKUNGSPFLICHT
Ist der Vertragspartner der Ansicht, dass das Gruppenangebot und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen mit Mängeln oder Störungen verbunden sind, dann ist er verpflichtet, dies dem Unternehmer verbunden mit dem Verlangen nach Abhilfe schnellstmöglichst mitzuteilen. Das Abhilfeverlangen ist direkt vor Ort an den Unternehmer selbst oder einen berechtigten Vertreter zu richten.
Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung durch eigenes Verschulden nicht nach, so stehen ihm auf diesen Mangel gestützte Ansprüche nicht zu.
Ein mangelbedingtes Kündigungsrecht steht dem Vertragspartner nur dann zu, wenn er dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder vom Unternehmer verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündgigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Vertragspartners gerechtfertigt wird.
1.14. HAFTUNG
Die vertragliche Haftung des Unternehmers für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Dem Vertragspartner und seinen Gruppenmitgliedern wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
Der Unternehmer ist nicht für einen Unfall, Diebstahl oder anderweitigen Schaden eines Gruppenmitglieds haftbar, es sei denn, dies ist die Folge von vorsetzlichen Mängeln, die dem Unternehmer zur Last gelegt werden können.
Der Unternehmer ist nicht für Folgen extremer Wetterverhältnisse oder anderer Formen höherer Gewalt haftbar.
Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch ihn selbst oder eines der Gruppenmitglieder verursacht wurden, soweit der Schaden dem Vertragspartner oder einem Gruppenmitglied zu Last gelegt werden kann. Der Unternehmer ist berechtigt eine Kaution einzufordern, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern, insbesonder bei Klassenfahrten.
1.15. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Der Unternehmer informiert den Vertragspartner im Vorfeld über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, benötigen Gruppenmitglieder mit EU-Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der EU lediglich einen Personalausweis bzw. Kinderausweis. Gruppenmitglieder anderer Nicht-EU-Staaten sind selbst für die Einhaltung der erforderlichen Pass- und Visavorschriften verantwortlich.
Der Unternehmer übernimmt in diesen Fällen keinerlei Haftung für Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Pass- und Visaerfordernissen resultieren, wenn sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Unternehmers abzuleiten sind. Es wird empfohlen, sich an die jeweiligen Konsulate bzw. Botschaften zu wenden.
1.16. ÄNDERUNGSVORBEHALT
Der Unternehmer ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Gruppenangebote inklusive Leistungsbeschreibung sowie gegebenenfalls entsprechender Preisanpassungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Unternehmer wird diese Änderungen nur aus trifftigen Gründen durchführen, insbesondere bei Änderungen der Rechtsprechung oder Entwicklungen und Veränderungen im Marktumfeld der in die Gruppenbuchung involvierten Dienstleistungen oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Das vertragliche Gleichgewicht zwischen Unternehmer und Vertragspartner darf dabei nicht gestört werden. Alle Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vertragspartners.
1.17. DATENSCHUTZ
Die im Zusammenhang mit der Gruppenbuchung erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden von uns gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Der Vertragspartner ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und nach Beendigung der Reise eine Löschung seiner Daten zu verlangen.
Weitere Details zum Datenschutz: https://www.lifetime-sport.com/j/privacy
1.18. VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Der Unternehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Er weist jedoch darauf hin, dass für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform existiert: www.ec.europa.eu/consumers/odr/
1.19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Fotos und Texte auf der Website bzw. in den Printpublikationen des Unternehmers dienen der realistischen Beschreibung. Die hundertprozentige Übereinstimmung mit dem Kurs- oder Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Unternehmer behält sich Änderungen der Ausstattung und Features vor, sofern sie gleichwertig oder besser sind.
Entstandenes Bild- und Tonmaterial während der Kurse und am Veranstaltungsort darf auch mit mündlicher Einverständniserklärung der Beteiligten in firmeneigenen Medien (u.a. Lifetime-Sport Website, Lifetime-Sport Facebook, Lifetime-Sport Instagram) veröffentlicht werden. Einverständniserklärungen können seitens der Vertragspartner und Gruppenmitglieder und anderer beteiligter Personen jederzeit widerrufen werden.
2. AGB FERIENHAUS- UND ZIMMERVERMIETUNG
2.1. DEFINITION
In diesen AGB zur Ferienhaus- und Zimmervermietung sind nachstehend aufgeführte Begriffe wie folgt zu verstehen:
Ferienunterkunft: Bungalow, Chalet (Mobilheim) oder dergleichen;
Zimmer: Zimmer einer Ferienunterkunft, in der Küche, Wohnraum sowie Bad/WC gemeinsam genutzt werden;
Buchung: Buchung einer Ferienunterkunft durch einen Vertragspartner bzw. Anmelder als rechtsverbindliche Person
Angebot: Angebot einer Ferienunterkunft mit saisonalem Standardpreis gemäß Preisliste oder individuell schriftlich fixiertem Angebot;
Vertragspartner/Anmelder: Verantwortliche Person, die mit dem Unternehmer die Buchung und den Vertrag über die Ferienunterkunft abschließt;
Mitbewohner: die zusammen mit dem Vertragspartner die Ferienunterkunft nutzenden zusätzlichen Personen
Unternehmer: Kappenstein/Kappenstein v.o.f. (Lifetime-Sport)
vereinbarter Preis: der Betrag in Euro, der für die Benutzung der Ferienunterkunft bezahlt wird gemäß Preisliste oder individueller schriftlicher Absprache;
Kosten: alle die mit dem Betrieb der Ferienunterkunft zusammenhängenden Kosten des Unternehmers;
Informationen: schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellte Daten zur Nutzung der Ferienunterkunft;
Bestätigung: schriftliche, elektronische oder fernmündliche Vereinbarung zum Zustandekommen eines Vertrages;
Rücktritt: die schriftliche Beendigung des Vertrages durch den Vertragspartner bzw. Anmelder vor dem Anreisedatum;
2.2. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ferienhaus- und Zimmervermietungen zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
2.3. MIETERKREIS
Nur volljährige Personen sind mietberechtigt.
2.4. ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
Eine unverbindliche Vorreservierung gilt für 2 Wochen, falls keine andere schriftliche Absprache getroffen wurde. Diese Frist gilt auch für schriftliche und mündliche Angebote, die der Unternehmer dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss macht.
Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienunterkunft vom Gast schriftlich, elektronisch oder fernmündlich gebucht wurde und vom Unternehmer eine Bestätigung erfolgte. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Vertragspartner die dem Vertrag zugrunde liegenden Informationen schriftlich oder elektronisch zuzustellen.
Eine Anzahlung des vereinbarten Preises im Voraus gilt im Sinne der einer schriftlichen Übereinkunft und Bestätigung beider Vertragsparteien. Mündliche Buchungen sind nach schriftlicher Bestätigung durch den Unternehmer ebenfalls bindend.
Angebot und Buchung kommen nur zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner zustande.
Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem zweifachen Übernachtungsgrundpreis, mindestens aber mit 50,00€ pro Person, berechnet.
Der Vertrag endet nach Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2.5. PREIS UND PREISÄNDERUNG
Der Preis wird auf der Grundlage der zu dem Zeitpunkt geltenden Tarife vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt wurden.
Wenn nach Festlegung des vereinbarten Preises für den Unternehmer Zusatzkosten entstehen, können diese auch nach Vertragsabschluss im Bereich der gesetzlichen Zulässigkeit berechnet werden.
2.6. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist vom Vertragspartner eine individuell abgesprochene Anzahlung in Höhe von maximal 30% des Buchungspreises, mindestens aber 100,00€ pro Ferienunterkunft und 50,00€ pro Zimmer Anzahlung zu leisten.
Die Restzahlung ist bis spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen.
Andere Zahlungsmodalitäten sind nur nach schriftlicher Absprache zulässig.
Die Zahlung ist in Euro zu leisten.
2.7. LEISTUNGEN
Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Vertragspartner die Unterkunft in einwandfreier Zustand nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Vertragspartner eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Unterkunft trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.
2.8. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Der Unternehmer behält es sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Vertragspartner informiert wird.
Wird vor Buchungsbeginn bekannt, dass einzelne gebuchte Leistungen nicht erbracht werden können, so ist der Unternehmer zur Leistungsänderung berechtigt, falls er eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung anbieten kann.
2.9. RÜCKTRITT
Der Vertragspartner ist berechtigt jederzeit von seiner Buchung zurück zu treten.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Im Falle eines Rücktritts oder Nichtantretens des Vertragspartners, wird vom Unternehmer eine Entschädigung geltend gemacht. Dieser berechnet sich gemäß den nachfolgenden Prozentsätzen aus dem vereinbarten Preis, mindestens jedoch 100,00€ pro Ferienunterkunft und 50,00€ pro Zimmer:
bis 90 Tage vor Reiseantritt 30%
89 Tage bis 60 Tage vor Reiseantritt 50%
59 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt 75%
29 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 90%
bei Nichtantritt 100%
Der Unternehmer behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wenn er nachweisen kann, dass durch den Rücktritt höhere Aufwendungen entstanden sind als die entsprechend anwendbare Pauschale abdeckt.
Es bleibt dem Vertragspartner unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder nur geringere Kosten für den Unternehmer entstanden sind.
In diesem Zusammenhang empfiehlt der Unternehmer ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
2.10. NUTZUNG DURCH DRITTE
Die Nutzung der Ferienunterkunft oder des Zimmers durch Dritte ist nur erlaubt, wenn der Unternehmer schriftlich seine Zustimmung dazu erteilt hat.
An die Erteilung der Zustimmung können Bedingungen gestellt werden, die im voraus schriftlich festgelegt werden müssen.
2.11. VORZEITIGE ABREISE DES VERTRAGSPARTNERS
Bei vorzeitiger Abreise hat der Vertragspartner den vereinbarten Preis pro Ferienunterkunft bzw. Zimmer zu entrichten.
2.12. ZWISCHENZEITLICHE VERTRAGSBEENDIGUNG
Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen,
a. wenn der Vertragspartner die Regeln aus dem Vertrag oder den zusätzlichen Informationen nicht einhält oder nur unzureichend erfüllt;
b. wenn der Vertragspartner oder Mitbewohner den Unternehmer, seine Mitarbeiter oder andere Menschen wiederholt trotz Warnung belästigt oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in direkter Umgebung stört;
c. wenn der Vertragspartner oder Mitbewohner gewalttätig gegen Einrichtungsgegenstände oder andere Menschen vorgeht;
Der Vertragspartner ist bei einer Kündigung durch den Unternehmer aufgrund vorstehend genannten Punkten verpflichtet an einer schnellen Räumung (innerhalb von 4 Stunden) und/oder einer alternativen Lösung mitzuarbeiten. Kommt der Vertragspartner seiner Räumungspflicht nicht nach, dann ist der Unternehmer berechtigt, die Unterkünfte auf Kosten des Vertragspartners zu räumen.
Bei vorzeitiger Abreise durch Räumung hat der Vertragspartner den kompletten Preis pro Ferienunterkunft über den vereinbarten Zeitraum zu entrichten.
2.13. REGELN
Der Vertragspartner und die Mitbewohner sind verpflichtet, alle Regeln und Sicherheitsvorschriften, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Unternehmers in Verbindung stehen und vom Unternehmer oder einem berechtigten Vertreter vorgegeben werden, strikt zu befolgen.
Der Vertragspartner und die Mitbewohner sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass Dritte (Nicht-Gruppenmitglieder) sich nur in Absprache mit dem Unternehmer in der Ferienunterkunft oder in unmittelbarer Nähe zur Ferienunterkunft aufhalten und ebenfalls die für den Vertragspartner und die Mitbewohner geltenden Regeln und Sicherheitsvorschriften einhalten.
2.14. ZUSÄTZLICHE MIETBEDINGUNGEN
Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Ebenso wird der Abreisetag als Miettag angesehen.
Am Anreisetag steht dem Vertragspartner die gemietete Ferienunterkunft ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Vertragspartner die Ferienunterkunft bis 10 Uhr verlassen, sofern nicht anders vereinbart, um dem Unternehmer Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
Die Ferienunterkunft wird dem Vertragspartner in sauberem und einwandfreien Zustand übergeben.
Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Vertragspartner dies unverzüglich beim Unternehmer anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ferienunterkunft als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Es gilt generell die Hausordnung, die in den Informationen zur Ferienunterkunft im Voraus übermittelt wird und in jeder Ferienunterkunft schriftlich aushängt.
Haustiere sind generell nicht erlaubt.
2.15. GEWÄHRLEISTUNG UND ABHILFE, MITWIRKUNGSPFLICHT
Ist der Vertragspartner der Ansicht, dass die Ferienunterkunft und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen mit Mängeln oder Störungen verbunden sind, dann ist er verpflichtet, dies dem Unternehmer verbunden mit dem Verlangen nach Abhilfe schnellstmöglichst mitzuteilen. Das Abhilfeverlangen ist direkt vor Ort an den Unternehmer selbst oder einen berechtigten Vertreter zu richten.
Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung durch eigenes Verschulden nicht nach, so stehen ihm auf diesen Mangel gestützte Ansprüche nicht zu.
Ein mangelbedingtes Kündigungsrecht steht dem Vertragspartner nur dann zu, wenn er dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder vom Unternehmer verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündgigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Vertragspartners gerechtfertigt wird.
2.16. HAFTUNG
Der Unternehmer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts.
Der Unternehmer ist nicht für einen Unfall, Diebstahl oder anderweitigen Schaden des Vertragspartners oder eines Mitbewohners haftbar, es sei denn, dies ist die Folge von absichtlichen Mängeln, die dem Unternehmer zur Last gelegt werden können.
Der Unternehmer ist nicht für Folgen extremer Wetterverhältnisse oder anderer Formen höherer Gewalt haftbar.
Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch ihn selbst oder einen der Mitbewohner verursacht wurden, soweit der Schaden dem Vertragspartner oder einem Mitbewohner zu Last gelegt werden kann.
2.17. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Der Unternehmer informiert den Vertragspartner im Vorfeld über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, benötigen der Vertragspartner oder die Mitbewohner mit EU-Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der EU lediglich einen Personalausweis bzw. Kinderausweis. Vertragspartner und Mitbewohner anderer Nicht-EU-Staaten sind selbst für die Einhaltung der erforderlichen Pass- und Visavorschriften verantwortlich.
Der Unternehmer übernimmt in diesen Fällen keinerlei Haftung für Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Pass- und Visaerfordernissen resultieren, wenn sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Unternehmers abzuleiten sind. Es wird empfohlen, sich an die jeweiligen Konsulate bzw. Botschaften zu wenden.
2.18. ÄNDERUNGSVORBEHALT
Der Unternehmer ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, sonstiger Bedingungen und Regeln sowie zu Preisanpassungen berechtigt. Der Unternehmer wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere bei Änderungen der Rechtsprechung, Entwicklungen und Veränderungen im Marktumfeld oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Das vertragliche Gleichgewicht zwischen Unternehmer und Vertragspartner darf dabei nicht gestört werden. Alle Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vertragspartners.
2.19. DATENSCHUTZ
Die im Zusammenhang mit der Ferienunterkunft erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden von uns gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Der Vertragspartner ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und nach Beendigung der Reise eine Löschung seiner Daten zu verlangen.
Weitere Details zum Datenschutz: https://www.lifetime-sport.com/j/privacy
2.20. VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Der Unternehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Er weist jedoch darauf hin, dass für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform existiert: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr/
2.21. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Fotos und Texte auf der Website bzw. in den Printpublikationen des Unternehmers dienen der realistischen Beschreibung. Die hundertprozentige Übereinstimmung mit dem Kurs- oder Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Unternehmer behält sich Änderungen der Ausstattung und Features vor, sofern sie gleichwertig oder besser sind.
Entstandenes Foto-, Video- und Tonmaterial am Veranstaltungsort darf auch mit mündlicher Einverständniserklärung der Beteiligten in firmeneigenen Medien (u.a. Lifetime-Sport Website,
Lifetime-Sport Facebook, Lifetime-Sport Instagram) vom Unternehmer veröffentlicht werden. Einverständniserklärungen können seitens der Mieter und anderer beteiligter Personen jederzeit widerrufen werden.
3. AGB SPORTKURSE & VERMIETUNG VON SPORTMATERIAL
3.1. DEFINITION
In diesen AGB zu Sportkursen und Vermietung von Sportmaterial sind nachstehend aufgeführte Begriffe wie folgt zu verstehen:
Sportkurs: sportartspezifischer Gruppenkurs aus den Bereichen Wassersport, Fitness oder sonstige;
Kursteilnehmer: entspricht im Normalfall dem Vertragspartner außer bei Minderjährigen oder im Falle eines Gutschrift oder der Abtretung an einen Dritten;
Sportmaterial: Sportmaterial bzw. Sportequipment, welches der Unternehmer dem Vertragspartner vermietet (Windsurfen, Kitesurfen, Segeln, SUP, Kajak, Fitness, sonstige);
Mieter: derjenige, der sich Sportmaterial zur Ausübung der entsprechenden Sportart vom Unternehmer mietet
Vertragspartner/Anmelder: Verantwortliche Person, die mit dem Unternehmer die Buchung/Vertrag über den Sportkurs oder die Sportmaterialvermietung abschließt;
Buchung: Buchung eines Sportkurses oder von Sportmaterial zur Miete durch einen Vertragspartner bzw. Anmelder als rechtsverbindliche Person
Angebot: Angebot eines Sportkurses oder der Miete von Sportmaterial mit saisonalem Standardpreis gemäß Preisliste oder individuell schriftlich fixiertem Angebot;
Unternehmer: Kappenstein/Kappenstein v.o.f. (Lifetime-Sport)
vereinbarter Preis: der Betrag in Euro, der für die Teilnahme an dem entsprechenden Sportkurs oder für die Benutzung des gemieteten Sportmaterials bezahlt wird gemäß Preisliste oder individueller schriftlicher Absprache;
Kosten: alle die mit dem Betrieb der Wassersportschule zusammenhängenden Kosten des Unternehmers;
Informationen: schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellte Daten zur Nutzung und evtl. Vorbereitung der Sportkurse oder des gemieteten Sportmaterials;
Bestätigung: schriftliche, elektronische oder fernmündliche Vereinbarung zum Zustandekommen eines Vertrages;
Rücktritt: die schriftliche Beendigung des Vertrages durch den Vertragspartner bzw. Anmelder vor dem Buchungsdatum.
3.2. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Sportkurse sowie die Vermietung von Sportmaterial zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
3.3. KURSTEILNEHMER- UND MIETERKREIS
Teilnahme- und vermietungsberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Windsurf-/ Kitesurf-/ Katamaran-/ Segel-/ SUP-/ Kajak- oder entsprechenden Fitnesssport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportkursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
3.4. ANMELDUNG
Die Anmeldung zu den Wassersport- und Fitnesskursen kann schriftlich, elektronisch oder fernmündlich erfolgen. Gleiches gilt für Vermietungsverträge von Sportmaterialien.
Ist keine schriftliche Anmeldung im Vorfeld erfolgt, bedarf es einer schriftlichen Anmeldung vor Kurs- oder Vermietungsbeginn.
Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
3.5. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der vereinbarte Preis vom Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen, spätestens jedoch eine Woche vor Kurs- bzw. Mietbeginn auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen.
Andere Zahlungsmodalitäten sind nur nach schriftlicher Absprache zulässig.
Die Zahlung ist in Euro zu leisten.
3.6. LEISTUNGEN
Der Unternehmer verpflichtet sich, den vom Vertragspartner gebuchten Sportkurs gemäß den Qualitätsstandards des internationalen Verbandes der Wassersportschulen e.V. (VDWS) durch zu führen und die Sportmaterialien in einwandfreier Funktionalität, nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.
3.7. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Der Unternehmer behält es sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Vertragspartner informiert wird.
Wird vor Buchungsbeginn bekannt, dass einzelne gebuchte Leistungen nicht erbracht werden können, so ist der Unternehmer zur Leistungsänderung berechtigt, falls er eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung anbieten kann.
Der Unternehmer behält sich bei Gruppensportkursen das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurück zu treten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von mindestens 3 Personen nicht erreicht wird oder eine angemessene Reduktion des Leistungs- bzw. Zeitumfanges zum gleichen vereinbarten Preis anzubieten.
Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Schwachwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Wassersportgeräte durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden hierbei erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.
3.8. RÜCKTRITT
Der Vertragspartner ist berechtigt jederzeit von seiner Buchung zurück zu treten.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Im Falle eines Rücktritts oder Nichtantretens des Vertragspartners, wird vom Unternehmer eine Entschädigung geltend gemacht. Diese berechnet sich gemäß den nachfolgenden Prozentsätzen aus dem vereinbarten Preis bei Sportkursen wie folgt:
bis 30 Tage vorher 30%
29 Tage bis 9 Tage vorher 50%
8 Tage bis 3 Tage vorher 75%
2 Tage bis 1 Tag vorher 90%
bei Nichtantritt 100%
Und bei Vermietung von Sportmaterial mit den folgenden Prozentsätzen vom vereinbarten Preis:
30 Tage bis 15 Tage vorher 15%
14 Tage bis 9 Tage vorher 30%
8 Tage bis 3 Tage vorher 50%
2 Tage bis 1 Tag vorher 75%
bei Nichtantritt 100%
Der Unternehmer behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wenn er nachweisen kann, dass durch den Rücktritt höhere Aufwendungen entstanden sind als die entsprechend anwendbare Pauschale abdeckt.
Es bleibt dem Vertragspartner unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder nur geringere Kosten für den Unternehmer entstanden sind.
In diesem Zusammenhang empfiehlt der Unternehmer ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
3.9. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kursteilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Der Mieter von Sportmaterialien (Vertragspartner) bestätigt mit der Übernahme des Materials den ordnungsgemäßen Zustand und Unversehrtheit des Materials. Eine spätere Erklärung von Mängeln und Schäden seitens des Vertragspartners ist nicht zulässig.
Der Vertragspartner ist verpflichtet das Sportmaterial wieder ordnungsgemäß und frei von Schäden zurückzugeben.
3.10. SICHERHEIT UND DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
Den Anweisungen des Unternehmers oder seiner vertretungsberechtigten Verantwortlichen ist jederzeit Folge zu leisten. Neoprenanzug und Neoprenschuhe sind dringend empfohlen. Brillen sind gegen
Verlust zu sichern.
3.11. SORGFALTSPFLICHT
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Wassersportmaterialien (Windsurfen/ Kitesurfen/ Segeln/ SUP/ Kajak) wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Kursteilnehmer/ Mieter verpflichtet, die Sportmaterialien vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Kursteilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft der Sportmaterialien durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Kursteilnehmers/ Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Kursteilnehmers/ Mieters.
3.12. HAFTUNG
Der Unternehmer haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft aller zur Vermietung stehenden Sportmaterialien.
Die Sportmaterialien sind haftpflichtversichert. Personen- und Sachschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 3 Millionen Euro begrenzt. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/ Mieter im Falle seines Verschuldens dem Unternehmer persönlich für die hinausgehenden Beträge.
Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Kursteilnehmer oder Mieter eine Anzeigepflicht. Der Kursteilnehmer oder Mieter verpflichtet sich, die Sportmaterialien wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Sportmaterialien und Ausrüstungsteilen haftet der Kursteilnehmer oder Mieter persönlich. Vom Kursteilnehmer oder Mieter verschuldete Schäden sind sofort zu bezahlen.
Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird generell keine Haftung übernommen.
3.13. NUTZUNG DURCH DRITTE
Die Nutzung bzw. die Übernahme des Kursangebots durch Dritte ist nur erlaubt, wenn der Unternehmer schriftlich seine Zustimmung dazu erteilt hat.
An die Erteilung der Zustimmung können Bedingungen gestellt werden, die im voraus schriftlich festgelegt werden müssen.
Die Weitervermietung und Weitergabe des Sportmaterials an Dritte ist generell nicht gestattet. Demzufolge sind während der nicht zulässigen Weitervermietung entstandene Schäden oder Diebstahl nicht versichert.
3.14. ZUSÄTZLICHE KURSBEDINGUNGEN
Kursteilnehmer, die einen Sportkurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden.
3.15. ZUSÄTZLICHE VERMIETBEDINGUNGEN
Der Unternehmer ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Sportmaterialien zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation zur Nutzung verfügt.
Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung und Nutzung der Sportmaterialien offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Unternehmer den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe des Sportmaterials verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haftet der Vertragspartner/ Mieter dem Unternehmer für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Vertragspartner hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen.
Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine durchzuführen. Der Vertragspartner haftet dem Unternehmer im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes als Gesamtschuldner.
Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen mit dem Sportmaterial des Unternehmers ist generell untersagt.
Zu Beginn der Vermietungsperiode hinterlegt der Vertragspartner beim Vermieter eine Kaution in bar. Der Unternehmer ist im Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen. Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Sportmaterialien und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung bzw. Rückgabe fällig.
3.16. ÄNDERUNGSVORBEHALT
Der Unternehmer ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, sonstiger Bedingungen und Regeln sowie zu Preisanpassungen berechtigt. Der Unternehmer wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere bei Änderungen der Rechtsprechung, Entwicklungen und Veränderungen im Marktumfeld oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Das vertragliche Gleichgewicht zwischen Unternehmer und Vertragspartner darf dabei nicht gestört werden. Alle Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vertragspartners.
3.17. DATENSCHUTZ
Die im Zusammenhang mit den Sportkursen und der Vermietung des Sportmaterials erfassten Daten des Vertragspartners (Kursteilnehmer oder Mieter) werden von uns gespeichert und ausschließlich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Kurse, der Vermietung und zur Kundenbetreuung verwendet. Der Vertragspartner ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und nach Beendigung der Reise eine Löschung seiner Daten zu verlangen.
Weitere Details zum Datenschutz: https://www.lifetime-sport.com/j/privacy
3.18. VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Der Unternehmer ist weder bereit noch gesetzlich verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Er weist jedoch darauf hin, dass für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform existiert: www.ec.europa.eu/consumers/odr/
3.19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Fotos und Texte auf der Website bzw. in den Printpublikationen des Unternehmers dienen der realistischen Beschreibung. Die hundertprozentige Übereinstimmung mit dem Kurs- oder Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Unternehmer behält sich Änderungen der Ausstattung und Features vor, sofern sie gleichwertig oder besser sind.
Entstandenes Bild- und Tonmaterial während der Kurse, des Mietens und am Veranstaltungsort darf auch mit mündlicher Einverständniserklärung der Beteiligten in firmeneigenen Medien (u.a. Lifetime-Sport Website, Lifetime-Sport Facebook, Lifetime-Sport Instagram) veröffentlicht werden. Einverständniserklärungen können seitens der Kursteilnehmer, Mieter und anderer beteiligter Personen jederzeit widerrufen werden.
Stand 04/2020