Der neue Erlass "Sicherheitsförderung im Schulsport", welcher im Dezember 2014 in Kraft getreten ist, verunsichert Lehrer, Schulleiter und Eltern.
Ist Windsurfen auf Klassenfahrt überhaupt noch möglich?
In der Tat kann einem dieser Gedanke beim ersten Durchlesen in den Kopf kommen.
Zu berücksichtigen sind folgende Aspekte:
Der Erlass stellt zunächst etwas Grundsätzliches dar für das "Worst-Case-Szenario". Ausnahmeregelungen und spezielle/individuelle Bedingungen werden dabei nicht berücksichtigt.
Jeder Schulleiter verfügt über den Handlungsspielraum, die besonderen Bedingungen im Einzelfall zu prüfen, abzuschätzen und Entscheidungen eigenständig zu treffen.
Dies soll nach unseren Informationen aus dem Schulministerium NRW sehr bald in den FAQs zum Sicherheitserlass zu den einzelnen Sportarten nochmals deutlich herausgestellt werden.
Wir haben für unser besonderes Revier eine Argumentationshilfe erstellt, die für Lehrer und Schulleiter eine Entscheidungshilfe darstellen kann. Zudem soll und kann sie auch als Grundlage für einen Genehmigungsantrag beim Schulministerium dienen. Dies wäre von uns sogar ausdrücklich erwünscht.
(in Anlehnung an die Sicherheitsförderung zum Schulsport in NRW)
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